NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE ABONNEMENTDIENSTE VON BRIVO

 

Aktualisiert am 1. Juni 2021

WICHTIG: LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN („VEREINBARUNG“) BITTE SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS BRIVO-SYSTEM (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) NUTZEN. BRIVO SYSTEMS LLC („BRIVO“) IST BEREIT, DEM ABONNENTEN ALS BEFUGTEM ENDNUTZER DES BRIVO-SYSTEMS („KUNDE“) DEN ZUGANG ZUM BRIVO-SYSTEM UND DESSEN NUTZUNG ZU GESTATTEN, SOFERN DER KUNDE SÄMTLICHEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMT. DIESE VEREINBARUNG IST EIN RECHTSGÜLTIGER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN KUNDE UND BRIVO. WENN ER AUF „ICH STIMME ZU“ KLICKT ODER SEIN EINVERSTÄNDNIS IN ANDERER ELEKTRONISCHER FORM AUSDRÜCKT ODER AUF DAS BRIVO-SYSTEM ZUGREIFT BZW. DIESES SYSTEM NUTZT, BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS DIESE VEREINBARUNG EINE SCHRIFTLICHE ABFASSUNG DARSTELLT, UND DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN HAT, VERSTEHT UND ZU IHRER BEFOLGUNG VERPFLICHTET IST. WENN DIE PERSON, DIE AUF „ICH SITMME ZU“ KLICKT, DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG IM AUFTRAG EINER KAPITALGESELLSCHAFT, GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, PERSONENGESELLSCHAFT ODER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON WIE ZUM BEISPIEL IHR ARBEITGEBER AKZEPTIERT UND BESTÄTIGT, SICHERT DIESE PERSON BRIVO ZU UND GARANTIERT, DASS SIE BEFUGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JEWEILIGEN ORGANISATION EINZUGEHEN UND DIESE BEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN. WENN DER KUNDE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMT, HAT ER AUF „ICH STIMME NICHT ZU“ ODER „STORNIEREN“ ZU KLICKEN ODER SEINE ABLEHNUNG IN ANDERER FORM AUSZUDRÜCKEN UND DARF DAS BRIVO-SYSTEM WEDER AUFRUFEN NOCH NUTZEN. 

Im englischen Original großgeschriebene Begriffe, die in der Vereinbarung verwendet jedoch nicht definiert werden, haben die ihnen in Abschnitt 1 (Definitionen) zugeordneten Bedeutungen. 

Unter Berücksichtigung der ausgehandelten Gegenleistungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit bestätigt werden, treffen die Parteien folgende Vereinbarungen: 

1. Definitionen

Administrator“ bezeichnet Personen oder mit dem Brivo-System verbundene externe Softwareprogramme, die vom Kunden autorisiert worden sind, auf das Brivo-System für Zwecke dessen Verwaltung und Management sowie auf Kundendaten zuzugreifen.

Brivo-Firmware“ bezeichnet bestimmte Firmware, die in Brivo-Hardware eingebettet oder installiert ist.

Brivo-Hardware“ bezeichnet Hardware, die von bzw. im Auftrag von Brivo hergestellt wird, Brivos Warenzeichen trägt und von Brivo oder einem Brivo-Wiederverkäufer für die Nutzung in Verbindung mit dem Brivo-System verkauft wird.

Mobile Brivo-Anwendungen“ bezeichnet Brivos Anwendungen für den Download, die auf Mobilgeräten für den Gebrauch von Brivo-Systemadministratoren und Nutzern für Zwecke des Zugriffs auf das Brivo-System installiert werden.

Brivo-Produkte“ meint das Brivo-System und Brivo-Hardware (jeweils im Sinne der hierin aufgeführten Definition). 

Brivo-Wiederverkäufer“ bezeichnet ein unabhängiges Unternehmen, das von Brivo die schriftliche Genehmigung erhalten hat, Brivo-Produkte wiederzuverkaufen. 

Brivo-Dienst“ bezeichnet Brivos vom Kunden abonnierten Cloud-basierten Software-Dienst, der Brivo Onair®, Brivo Access® und Brivo Smart Home einschließen kann (wobei die Bezeichnungen für diese Dienste von Brivo gegebenenfalls von Zeit zu Zeit geändert werden können).

Brivo-System“ bezeichnet Brivos geschütztes Zugangskontrollsystem, das aus der Brivo-Website, geschützten Brivo-Softwareanwendungen und
-Technologien, mobilen Brivo-Anwendungen, Brivo-Firmware und der
Brivo-Programmierschnittstelle („Brivo-API“) besteht und – wenn es gemeinsam mit der Brivo-Hardware genutzt wird – den Zugang zum
Brivo-Dienst und dessen Nutzung durch den Kunden sowie seine Administratoren und Nutzer ermöglicht.

Brivo-Website“ bezeichnet Brivos Websites auf www.brivo.com oder jegliche von Brivo jeweils in schriftlicher Form bezeichneten Nachfolge- bzw. alternativen Websites, die dafür benutzt werden, um das Brivo-System zugänglich zu machen. 

Verantwortliche(r)“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und Hilfsmittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten festlegt. Verantwortliche treffen Entscheidungen über Verarbeitungstätigkeiten. Der Kunde ist der Verantwortliche für Kundendaten (wie nachstehend definiert), während Brivo ein Auftragsverarbeiter (wie nachstehend definiert) ist. Brivo ist der Verantwortliche für private Nutzerdaten (wie nachstehend definiert).

Kunde(n)“ bezeichnet jegliche Dritte, die das Brivo-System nutzen, an die Brivo und/oder der Brivo-Wiederverkäufer Produkte lizenziert oder wiederverkauft hat. 

Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, Dateien, Dokumente, Materialien, Informationen, Audios, Videos, Bilder, personenbezogenen Daten (d. h. Infomationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, sowie alle sonstigen Daten, die diesem Begriff oder ähnlichen Begriffen in maßgeblichen Datenschutzgesetzen zugeordnet werden) oder andere Inhalte (gleich ob sie vom Kunden, seinen Auftraggebern oder anderen Dritten stammen), die vom Kunden oder von Administratoren, Nutzern oder externen Softwareprogrammen unter Verwendung des
Brivo-Systems übermittelt, gespeichert, hochgeladen oder verarbeitet werden. Kundendaten schließen keine privaten Nutzerdaten (wie nachstehend definiert) ein.

Dokumentation“ bezeichnet jegliche schriftliche Online-Dokumentation, Anleitungen oder Leitfäden, die von Brivo veröffentlicht und an den Kunden oder einen autorisierten Brivo-Wiederverkäufer ausgehändigt werden, in der jeweils nach Brivos alleinigem Ermessen aktualisierten Fassung, und die auf der Brivo-Website oder per Login im Brivo-System zugänglich sind, wobei derartige Aktualisierungen die Nutzung des Brivo-Systems durch den Kunden nicht wesentlich ändern und die Parteien auch nicht weiter verpflichten bzw. ihre Verantwortlichkeiten oder Haftungsverbindlichkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung ändern.

Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jeglichen Umstand oder Vorgang, der sich aus objektiver Sicht der Kontrolle der betroffenen Partei entzieht, einschließlich unter anderem Handlungen oder Unterlassungen staatlicher Stellen, Naturereignisse, Blockaden, Terrorakte, Unruhen, Stürme, Erdbeben, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Pandemien, Ausfälle und Verzögerungen bei Internet-, Telekommunikations- oder anderen externen Dienstleistungen, Ausfälle bei externen Hosting-Einrichtungen, Ausfall fremder Produkte, Denial-of-service-Attacken oder andere vergleichbare Vorgänge. Ungeachtet des Vorstehenden zählen ausdrücklich nicht zu „Ereignissen höherer Gewalt“ Ereignisse jeder Art, die eine Partei vernünftigerweise mit angemessenen Vorsorgemaßnahmen hätte verhindern und unter Einsatz alternativer Quellen, Work-around-Plänen oder anderer Hilfsmittel hätte umgehen können.

Partei“ bezeichnet je nach Sachlage Brivo oder den Kunden, und „Parteien“ bezeichnet zusammengefasst Brivo und den Kunden.

Auftragsverarbeiter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, staatliche Stelle, Behörde oder andere Instanz, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Nutzer“ bezeichnet vom Kunden autorisierte Personen oder andere Nutzer, die autorisiert sind, das Brivo-System in erster Linie über die mobilen
Brivo-Anwendungen zu nutzen, und denen gegebenenfalls Anwenderidentifikationen und Passwörter übermittelt worden sind. Zu Nutzern können unter anderem Mitarbeiter des Kunden, Berater, Auftragnehmer, Besucher, Vertreter und Bewohner gehören. Nutzern wird vom Kunden ein beschränkter funktionaler und/oder administrativer Zugang zum Brivo-System für Zwecke der Wahrnehmung bestimmter dem betreffenden Nutzer übertragenen Funktionen gewährt. Dies umfasst Funktionen, die auf der Brivo-Website, in den mobilen Brivo-Anwendungen und in mit dem Brivo-System verbundenen externen Softwareanwendungen zugänglich sind.

Private Nutzerdaten“ bezeichnet alle Daten, Dateien, Logs und personenbezogenen Daten (zum Beispiel Gerätetyp, Betriebssystemversion, Geräte-UUID, Aufenthaltsort des Nutzers), die Brivo aufgrund der Interaktionen des Nutzers mit dem Brivo-System zur Verfügung stehen, dem Kunden oder seinen Administratoren jedoch nicht zugänglich sind.  

2. Brivo-System

Diese Vereinbarung stellt die Übereinkunft zwischen dem Kunden und Brivo in Bezug auf den Zugriff auf das Brivo-System und dessen Nutzung durch den Kunden dar. Abgesehen von der in Brivo-Hardware eingebetteten oder installierten Brivo-Firmware umfasst das in dieser Vereinbarung beschriebene Brivo-System und erfasst diese Vereinbarung nicht die Nutzung von Hardware (sei es Brivo-Hardware oder fremde Hardware, die in das Brivo-System integriert ist oder in Verbindung mit diesem System genutzt wird) oder anderen Brivo-Produkten oder -Diensten durch den Kunden, die zu separaten Geschäftsbedingungen zugänglich gemacht werden. Brivo-Hardware wird von Brivo-Wiederverkäufern separat verkauft, die für die Hardware bestimmte Gewährleistungen anbieten. Fremde Hardware, Software und Dienste werden separat verkauft und es können für bestimmte vom Hersteller bzw. Dienstleister angebotene Gewährleistungen dafür gelten.  Wenn der Kunde ein Problem mit Hardware, die in Verbindung mit dem Brivo-System genutzt wird (sei es Brivo- oder fremde Hardware), oder mit fremden Softwareprogrammen oder Diensten hat, sollte er sich an den Brivo-Wiederverkäufer wenden, von dem er die betreffende Hardware, Software oder Dienste erworben hat. 

Vom Wiederverkäufer geleistete technische Support- und Wartungsdienste sind ebenfalls nicht Teil des Brivo-Systems.  Die Geschäftsbedingungen für technische Support- oder Wartungsdienste für das Brivo-System und
Brivo-Hardware müssen zwischen Kunde und einem Brivo-Wiederverkäufer in eigenständiger Form im Wege einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.    

Brivo macht das Brivo-System dem Kunden, Administratoren und Nutzern im Einklang mit dieser Vereinbarung während des jeweiligen Abonnementzeitraums zugänglich. Der „Abonnementzeitraum“ bezeichnet den anfänglichen Dienstleistungszeitraum für das Brivo-System sowie jegliche diesbezüglichen Verlängerungen oder Erweiterungen, denen der Brivo-Wiederverkäufer zugestimmt hat und die in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Wiederverkäufer festgehalten werden. Der Kunde bestätigt, dass sein Erwerb des Abonnements für das Brivo-System weder mit der Lieferung künftiger Funktionen oder Features verknüpft noch von mündlichen oder schriftlichen Bemerkungen in der Öffentlichkeit abhängig ist, die Brivo in Bezug auf künftige Funktionen oder Features geäußert hat. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass (i) Zahlungsbedingungen für das Brivo-System separat und unabhängig in Schriftform zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Brivo-Wiederverkäufer vereinbart werden müssen, (ii) er alle für seinen Zugang zum Brivo-System und dessen Nutzung zu zahlenden Beträge bei Fälligkeit ohne Aufrechnung, Abzug oder Verzögerung gleich welcher Art zu bezahlen hat, (iii) diese Vereinbarung, die Dokumentation und etwaige weitere schriftliche Vereinbarungen zwischen ihm und Brivo bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung die vollständige Übereinkunft zwischen ihm und Brivo in Bezug auf die Lieferung des Brivo-Systems durch Brivo und den Zugang zu diesem System und dessen Nutzung durch ihn und seine Nutzer sowie Kontrollen von Bedingungen aller Art darstellen, (iv) die Geschäftsbedingungen von Bestellungen oder anderen Vereinbarungen zwischen ihm und dem jeweiligen Brivo-Wiederverkäufer für Brivo nicht verbindlich sind, (v) der Brivo-Wiederverkäufer nicht Brivos Vertreter und nicht berechtigt ist, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern, zu ergänzen oder zu modifizieren oder ansonsten Rechte einzuräumen, die in irgendeiner Weise mit dem Brivo-System in Zusammenhang stehen (außer dem Recht, das Brivo-System zu abonnieren und die Brivo-Firmware nach Maßgabe und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen), und (vi) seine Nichtzahlung eines Betrags, der einem Brivo-Wiederverkäufer in Verbindung mit dem Brivo-System geschuldet wird, die Basis für die Suspendierung seines Zugangs zum Brivo-System und dessen Nutzung und/oder (nach Brivos Ermessen) die Kündigung dieser Vereinbarung durch Briva bildet. Der Kunde erkennt ferner an und bestätigt, dass er dafür verantwortlich ist, die Hardware, die Betriebssystemsoftware für Computer und Mobilgeräte sowie die für den Zugang zum Brivo-System und dessen Nutzung notwendige Internetverbindung zur Verfügung zu stellen und aufrechtzuerhalten, und dass Brivo keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf von Dritten geleistete Dienste gibt; dies gilt auch für Brivo-Wiederverkäufer, von denen er sein Abonnement für das Brivo-System erhalten hat. 

3. Nutzung des Brivo-Systems

Der Kunde ist für die Befolgung dieser Vereinbarung und der Dokumentation durch seine Administratoren sowie sämtliche Aktivitäten in Zusammenhang mit seinem Konto im Brivo-System verantwortlich. Der Kunde (i) hat die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit und Angemessenheit aller Kundendaten und stellt sicher, dass alle Brivo erteilten Anweisungen in Bezug auf die Kundendaten mit allen maßgeblichen lokalen, einzel- bzw. bundesstaatlichen und ausländischen Gesetzen einschließlich maßgeblicher Gesetze zum Schutz von Daten und Privatsphäre vereinbar sind, (ii) unternimmt wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, um unbefugten Zugang zum Brivo-System oder dessen unbefugte Nutzung zu verhindern, und verständigt Brivo umgehend nach seiner Entdeckung von Fällen unbefugten Zugangs oder unbefugter Nutzung und (iii) befolgt bei der Nutzung des Brivo-Systems alle maßgeblichen lokalen, einzel- bzw. bundesstaatlichen und ausländischen Gesetze einschließlich aller maßgeblichen Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Daten und Privatsphäre. Private Nutzerdaten werden von Brivo ausschließlich im Einklang mit einer separaten Vereinbarung zwischen Brivo und dem Nutzer aufbewahrt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich zu überprüfen, dass alle als Administrator oder Nutzer seines Brivo-Systems benannten Personen von ihm für die jeweils eingeräumte Zugangsebene autorisiert worden sind. Brivo empfiehlt Kunden generell, einen Administrator, der sein Mitarbeiter ist, zum
Primär-Administrator ihres Kontos zu bestimmen. Falls der Kunde sich entschließt, einer Person, die nicht sein Mitarbeiter ist (wie etwa
Brivo-Wiederverkäufer oder andere Dritte), zu gestatten, administrative Rechte oder andere Zugangsmöglichkeiten oder Privilegien bezüglich seines Kontos oder Kundendaten wahrzunehmen, ist er für die Überwachung des Zugangs zu seinem Konto und Kundendaten sowie deren Nutzung durch den Dritten verantwortlich. Der Kunde – und nicht etwa Brivo – ist für jede unbefugte oder missbräuchliche Nutzung des Zugangs zu seinem Konto, von Kontoprivilegien oder Kundendaten durch jedermann verantwortlich, dem er selbst den Zugang gewährt hat.

Der Kunde darf das Brivo-System nur für seine nach dieser Vereinbarung und der Dokumentation vorgesehenen internen Geschäftszwecke nutzen; dagegen ist es ihm untersagt, (i) das Brivo-System an Dritte außer den nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Nutzern zu lizenzeren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, wiederzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, zeitweise weiterzugeben oder auf andere Weise kommerziell zu verwerten oder ihnen zugänglich zu machen, (ii) verletzendes, obszönes, bedrohliches, beleidigendes oder anderes rechtswidriges oder unerlaubtes Material aufzuzeichnen, zu übermitteln oder zu speichern, was insbesondere für Material gilt, das für Kinder schädlich ist oder Datenschutzrechte Dritter verletzt, (iii) Codes, Dateien, Scripts, Agenten oder Programme zu versenden oder zu speichern, die Schaden verursachen sollen, einschließlich unter anderem Viren, Würmern, Zeitbomben, trojanischen Pferden oder anderer Schadcodes, (iv) die Integrität oder Leistungsfähigkeit des Brivo-Systems oder der darin enthaltenen Daten absichtlich zu beeinträchtigen oder zu stören oder (v) den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugang zum Brivo-System oder seinen zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu erlangen.

4. Brivo-Dienst-SLA

Brivo unternimmt wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, um (i) die Sicherheit und Integrität des Brivo-Systems aufrechtzuerhalten und (ii) eine für jedes Kalendervierteljahr berechnete Verfügbarkeit von 99,9 % aufrechtzuerhalten, wobei „Verfügbarkeit“ wie folgt berechnet wird:
Uptime : (Uptime+Downtime) = Verfügbarkeit  Diese Begriffe haben folgende Bedeutungen: 

Uptime“ bezeichnet den Zeitraum, in dem der Brivo-Dienst verfügbar ist, und umfasst jeden Zeitraum, in dem dieser Dienst (i) wegen Wartungsarbeiten einschließlich Implementierung von Updates, Verbesserungen, Patches, Fixes oder Fehlerbehebungen (jeweils „geplante Wartungsarbeiten“) und (ii) aufgrund entschuldigter Downtime nicht zur Verfügung steht; „Downtime“ bezeichnet den Zeitraum, in dem der Brivo-Dienst außer wegen geplanter Wartungsarbeiten oder entschuldigter Downtime nicht verfügbar ist, und „entschuldigte Downtime“ meint jeden Zeitraum von Nichtverfügbarkeit oder Nichtbetriebsfähigkeit, der durch ein Ereignis höherer Gewalt ausgelöst wird.

Brivo unternimmt kommerziell zumutbare Anstrengungen, um geplante Wartungsarbeiten mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden anzukündigen, wobei diese Mitteilung über den Bravo-Dienst erfolgen kann. Brivo behält sich das Recht vor, Brivo-Firmware für Geräte, die mit dem Brivo-Dienst verbunden sind, jederzeit automatisch zu aktualisieren, und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche automatischen Updates zu vorübergehenden Dienstunterbrechungen führen können.

Sollte es Brivo nicht gelingen, den Brivo-Dienst in einem Kalendervierteljahr mindestens 99,9 % der Zeit wie oben berechnet verfügbar zu machen, hat der Kunde für jede volle oder angebrochene Stunde der Nichtverfügbarkeit des Dienstes unterhalb des oben genannten Prozentsatzes Anspruch auf Rückzahlung von Abonnementgebühren in Höhe eines vollen Tages für jedes aktive Abonnement betroffener Dienste in diesem Vierteljahr.

5. Geschützte Rechte

Abgesehen von den im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkten Rechten behalten sich Brivo und seine Lizenzgeber alle ihre Rechte und Rechtsansprüche an dem bzw. auf das Brivo-System und alle Teile davon einschließlich aller zugehörigen Rechte am geistigen Eigentum vor. Soweit hierin nicht ausdrücklich anders geregelt werden dem Kunden oder Nutzern nach dieser Vereinbarung keinerlei Rechte gewährt. Dem Kunden ist es untersagt (und er gestattet es auch Nutzern nicht), (i) das Brivo-System oder Teile davon zu modifizieren, zu kopieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (ii) Inhalte zu framen oder zu spiegeln, die Teil des Brivo-Systems sind, (iii) das Brivo-System oder Teile davon rückzuentwickeln (soweit diese Beschränkung nach geltendem Recht zulässig ist) oder (iv) auf das Brivo-System zuzugreifen, um (A) Konkurrenzprodukte oder -dienste zu entwickeln oder (B) Ideen, Features, Funktionen oder Grafiken des Brivo-Systems zu kopieren.

Brivo erkennt an und bestätigt, dass der Kunde im Innenverhältnis zwischen Brivo und Kunde alleiniger Eigentümer aller Rechte und Rechtsansprüche an bzw. auf Kundendaten ist. Kundendaten gelten im Rahmen dieser Vereinbarung als vertrauliche Informationen des Kunden. Der Kunde gewährt Brivo sowie seinen Konzerngesellschaften und externen Dienstleistern eine beschränkte weltweit geltende Lizenz, um seine Kundendaten ausschließlich zur Ausführung der Dienstleistungen im Einklang mit dieser Vereinbarung zu hosten, hosten zu lassen, zu kopieren, aufzurufen, zu verwenden und anzuzeigen.  

6. Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen Informationen einer Partei oder ihrer Konzerngesellschaften (jeweils eine „offenlegende Partei“), die in mündlicher oder schriftlicher Form an die andere Partei (jeweils eine „empfangende Partei“) weitergegeben werden und als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund der Art der Informationen und der Umstände ihrer Weitergabe vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.  Ohne damit die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, zählen zu (i) vertraulichen Informationen des Kunden unter anderem Kundendaten sowie geschäftliche, technologische und technische Informationen und Daten des Kunden und (ii) zu vertraulichen Informationen von Brivo unter anderem das Brivo-System, die Dokumentation sowie Brivos geschäftliche, technologische und technische Informationen und Daten, Produktdesigns und Geschäftsabläufe. Zu vertraulichen Informationen (mit Ausnahme von Kundendaten) gehören keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verletzung von gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtungen allgemein bekannt geworden sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei ohne Verletzung von gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtungen bereits vor ihrer Weitergabe durch die offenlegende Partei bekannt waren, (iii) von der empfangenden Partei ohne Verletzung von gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtungen in eigenständiger Form entwickelt wurden oder (iv) von einem Dritten ohne Verletzung von gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtungen erhalten worden sind.

Die empfangende Partei darf keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für irgendwelche Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung weitergeben, soweit keine vorherige schriftliche Erlaubnis der offenlegenden Partei vorliegt oder geltendes Recht nichts anderes vorschreibt. Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei in derselben Art und Weise wie die Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art zu schützen (wobei in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt vorgegangen werden darf). Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie hierzu nach geltendem Recht oder aufgrund einer gerichtlichen Verfügung verpflichtet ist, in welchem Fall eine solche Offenlegung keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt; dies setzt allerdings voraus, dass die empfangende die offenlegende Partei vor der angeordneten Offenlegung verständigt (soweit dies rechtlich zulässig ist) und ihr angemessene Hilfestellung auf Kosten der offenlegenden Partei anbietet, falls diese die Offenlegung anfechten möchte. Personenbezogene Daten werden von Brivo nicht für Werbezwecke an Dritte weitergegeben, verkauft, vermietet oder veräußert. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Kunde an und bestätigt, dass Brivo berechtigt ist, Daten zu anonymisieren, die er in das Brivo-System hochlädt und/oder dort speichert, diese anonymisierten Daten mit anonymisierten Daten anderer Nutzer des Brivo-Systems zusammenzufügen und diese anonymisierten Daten zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Klarstellungshalber ist anzumerken, dass Brivo nicht berechtigt ist, personenbezogene Daten im Sinne der Definition im California Consumer Privacy Act (kalifornisches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre vonVerbrauchern) von 2018 in seiner jeweiligen Fassung und in sich auf dieses Gesetz beziehenden Vorschriften und Richtlinien des kalifornischen Generalstaatsanwalts („CCPA“) zu verkaufen. Die Parteien sind sich darin einig, das Brivo für Zwecke dieser Vereinbarung im Verhältnis zum Kunden im Hinblick auf das CCPA ein „Dienstleister“ (und kein „Dritter“) ist. 

Falls die empfangende Partei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei in Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergibt oder verwendet (oder dies androht), hat die offenlegende Partei das Recht, in Ergänzung anderer ihr verfügbarer Rechtsmittel eine Unterlassungsverfügung zu erwirken, um diese Vorgehensweisen gerichtlich zu untersagen, wobei von den Parteien ausdrücklich bestätigt wird, dass jede solche unbefugte Weitergabe der offenlegenden Partei irreparable Schäden zufügen kann und andere verfügbare Rechtsmittel gegebenenfalls nicht ausreichen.

7.Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Brivo nicht für Werbezwecke an Dritte weitergegeben, verkauft, vermietet oder veräußert. Weitere Informationen finden Sie in den aktuellen Versionen von Brivos Datenschutz- und
-sicherheitsrichtlinie https://www.brivo.com/privacy und der Datenschutzerklärung für Brivo-Dienste https://www.brivo.com/services-privacy-statement (zusammengefasst als „Datenschutzrichtlinien“ bezeichnet), die auf der Brivo-Website zugänglich sind. Die jeweils gültigen Versionen der Brivo-Datenschutzrichtlinien werden per Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen, wobei diese Richtlinien wie darin erläutert geändert werden können.

8. Aufbewahrung von Daten

Kundendaten sind während des Abonnementzeitraums des Kunden für den im Abonnement-Plan des Kunden festgelegten Zeitraum zugänglich. Kundendaten, die ein Jahr älter als der im Abonnement-Plan des Kunden festgelegte Aufbewahrungszeitraum sind, können von Brivo aufgrund eines fachlichen Serviceauftrags oder gegen eine zwischen Kunde und Brivo oder dem jeweiligen Brivo-Wiederverkäufer schriftlich zu vereinbarende Zusatzgebühr zugänglich gemacht werden. Daten in beendeten Konten (siehe Abschnitt 12 unten), die im Brivo-System gespeichert sind, werden laufend gelöscht. Daten, die im Brivo-System gespeichert sind, werden für die in diesem Abschnitt aufgeführten Fristen aufbewahrt, sofern nach geltendem Recht keine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben ist.

9. Beschränkte Haftgung, Haftungsausschluss

Brivo garantiert, dass das Brivo-System während des maßgeblichen Abonnementzeitraums des Kunden bei normaler Verwendung in allen wesentlichen Aspekten im Einklang mit der Dokumentation arbeitet. Der Kunde sichert Brivo zu und garantiert, dass die nach dieser Vereinbarung vorgesehene Erfassung und Verarbeitung von Kundendaten in jeder Hinsicht mit maßgeblichen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von Daten und Privatsphäre vereinbar sind.

Das Brivo-System verursacht nicht das Eintreten von Ereignissen, die es entdecken oder verhüten soll, wie insbesondere unbefugter Zugang zu physischen Räumlichkeiten, Raubüberfälle, Einbrüche oder ähnliche Vorfälle, und kann diese Ereignisse auch nicht beseitigen.  DIE VORSTEHEND GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN, DIE VON BRIVO FÜR DAS BRIVO-SYSTEM GEGEBEN WERDEN. VON DEN VORSTEHEND GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN ABGESEHEN WIRD DAS BRIVO-SYSTEM „IM ISTZUSTAND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT GESTATTET IST, SIND DIE OBEN BESCHRIEBENEN GARANTIEN ALS AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE ALLER WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS GESAMTE BRIVO-SYSTEM ODER TEILE DAVON ZU VERSTEHEN; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, RECHTSMÄNGELFREIHEIT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS REGELMÄSSIGEN VERHALTENSWEISEN ODER HANDELSBRÄUCHEN ENTSTEHEN. BRIVO ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DAS BRIVO-SYSTEM DEN ANFORDERUNGEN ODER BEDÜRFNISSEN DES KUNDEN GENÜGT, DASS DER BETRIEB DES BRIVO-SYSTEMS UNTERBRECHUNGSFREI IST, DASS DAS BRIVO-SYSTEM FEHLERFREI IST ODER DASS MÄNGEL ODER FEHLER IM BRIVO-SYSTEM BEHOBEN WERDEN.

10. Haftungsausschluss für Schäden

SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINES DER HIERIN ANGESPROCHENEN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT, HAFTEN BRIVO ODER SEINE KONZERNGESELLSCHAFTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DESSEN KONZERNGESELLSCHAFTEN IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, FOLGE-, MITTELBARE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, EXEMPLARISCHE ODER VERGLEICHBARE SCHÄDEN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES BRIVO-SYSTEMS ENTSTEHEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, WIE INSBESONDERE SCHÄDEN WEGEN VERLUST VON FIRMENWERT, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENER GEWINNE, VERLORENER DATEN, KÖRPERVERLETZUNGEN UND COMPUTERAUSFÄLLEN ODER
-FEHLFUNKTIONEN, SELBST WENN BRIVO ODER SEINE KONZERNGESELLSCHAFTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE (OB AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER DERGLEICHEN), AUF DER DER JEWEILIGE ANSPRUCH BASIERT. DIE GESAMTHAFTUNG VON BRIVO ODER SEINEN KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER LIZENZGEBERN, DIE AUS ODER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT, ODER WEGEN VERSTOSSES GEGEN DIESE VEREINBARUNG ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL DEN BETRAG DER ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE VOM KUNDEN FÜR DAS BRIVO-SYSTEM IN DEN ACHTZEHN MONATEN VOR DEM VORGANG, DER DIE HAFTUNG AUSGELÖST HAT, GEZAHLT WORDEN SIND.  

11. Schadloshaltung

Brivo verpflichtet sich vorbehaltlich der zusätzlichen Bestimmungen dieses Abschnitts 11, den Kunden und seine Vorstandsmitglieder, Manager, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter (jeweils eine „entschädigungsberechtigte Kunden-Partei“) gegen alle bei einer entschädigungsberechtigten Kunden-Partei angefallenen unmittelbaren Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltsgebühren) zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeder diesbezüglichen Haftung freizustellen, die aus Ansprüchen Dritter („Ansprüche Dritter“) entstehen, wonach das Brivo-System, wenn es im Einklang mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation genutzt wird, Urheberrechte oder Marken Dritter oder US-amerikanische Patente verletzt oder fremde Geschäftsgeheimnisse unterschlägt; dies setzt allerdings voraus, dass der Kunde (i) Brivo umgehend schriftlich von derartigen Ansprüchen Dritter verständigt, (ii) Brivo die Möglichkeit gibt, die alleinige Kontrolle über die Abwehr solcher Ansprüche Dritter und damit verbundene Vergleichsverhandlungen zu übernehmen, wobei Brivo jedoch keinen Vergleich abschließen darf, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Kunden einzuholen (die nicht aus unvernünftigen Erwägungen vorenthalten, konditioniert oder verzögert werden darf), und (iii) Brivo ausreichende Informationen liefert, Befugnisse vermittelt und Hilfestellung leistet, soweit dies für die Abwehr oder Beilegung solcher Ansprüche Dritter notwendig ist. 

Brivo hat in keinem Fall aus diesem Abschnitt 11 Verpflichtungen oder Haftungsverbindlichkeiten, die aus folgenden Umständen entstehen oder damit zusammenhängen: (i) Nutzung des Brivo-Systems oder Teilen davon durch den Kunden, soweit diese Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten durch diese Nutzung in einer modifizierten Form oder in Kombination mit nicht von Brivo gelieferten Softwareprogrammen, Technologien, Produkten oder Geräten ausgelöst worden sind, (ii) Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung oder (iii) Kundendaten.

In Ergänzung seiner Verpflichtungen aus etwaigen anderen schriftlichen Vereinbarungen mit Brivo verpflichtet sich der Kunde, Brivo und seine Konzerngesellschaften und deren jeweilige Vorstandsmitglieder, Manager, Führungskräfte und Vertreter (jeweils eine „entschädigungsberechtigte Brivo-Partei“) gegen alle bei einer entschädigungsberechtigten Brivo-Partei angefallenen Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Ausgaben und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltsgebühren) zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeder diesbezüglichen Haftung freizustellen, die aus Ansprüchen Dritter entstehen, mit denen geltend gemacht wird, (i) dass ein Verstoß durch ihn selbst oder Nutzer gegen Verpflichtungen aus maßgeblichen lokalen, einzel- bzw. bundesstaatlichen und ausländischen Gesetzen einschließlich maßgeblicher Gesetze zum Schutz von Daten und Privatsphäre stattgefunden hat oder (ii) dass Kundendaten (einschließlich der Erfassung oder Nutzung von Kundendaten durch ihn) oder die Nutzung des Brivo-Systems durch ihn (oder Nutzer) in Verstoß gegen diese Vereinbarung die Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzen, missachten oder unterschlagen oder Dritte in anderer Weise geschädigt haben.

12. Laufzeit und Kündigung

Der jeweilige Abonnementzeitraum des Kunden beginnt vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung zum Zeitpunkt der Aktivierung.  „Aktivierung“ meint die Beschaffung der ersten
Brivo-Hardwarekomponente im Rahmen des Kundenkontos im Brivo-System (beispielsweise wird ein Bedienpult im Brivo-System angemeldet) und dauert, sofern sie nicht nach den unten aufgeführten Bestimmungen vorzeitig beendet wird, so lange, bis der Abonnementzeitraum abläuft oder andernfalls nach den Bedingungen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Brivo-Wiederverkäufer, von dem der Kunde sein Abonnement für das Brivo-System erworben hat, gekündigt wird. Die Rechte des Kunden auf Zugang zum Brivo-System und dessen Nutzung enden automatisch bei Ablauf des Abonnementzeitraums oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung nach den unten aufgeführten Bestimmungen, weshalb der Kunde anerkennt und bestätigt, dass Brivo nach einer solchen Kündigung berechtigt ist, seinen Zugang zum Brivo-System und dessen Nutzung ohne jede Haftungsverpflichtung zu deaktivieren.

Brivo kann diese Vereinbarung per schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen oder dessen Konto im Brivo-System vor Ablauf des Abonnementzeitraums suspendieren, wenn der Kunde (i) gegen eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß beseitigt hat, (ii) einen unstrittigen Betrag, der einem
Brivo-Wiederverkäufer in Verbindung mit dieser Vereinbarung geschuldet wird, nicht bei Fälligkeit zahlt (sofern eine in einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Brivo-Wiederverkäufer festgelegte Nacherfüllungsfrist verstrichen ist) oder (iii) Adressat eines Konkursantrags oder eines anderen Rechtsverfahrens in Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird. 

Der Kunde kann diese Vereinbarung per schriftlicher Mitteilung an Brivo vor Ablauf des Abonnementzeitraums kündigen, wenn Brivo gegen eine wesentliche Bedingung der Vereinbarung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß, die im Einklang mit den Bestimmungen von Abschnitt 13 unten für die Übermittlung von Mitteilungen zu übermitteln ist, beseitigt hat.

Auf entsprechendes Ersuchen des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum von Kündigung oder Ablauf macht Brivo dem Kunden eine Datei mit bestimmten Kundendaten in Bezug auf autorisierte Nutzer für den Download in Pipe-getrenntem (CSV-) Format für Daten zugänglich. Nutzerfotos können wahlweise zu den jeweils aktuellen Standardgebühren von Brivo zur Verfügung gestellt werden. Sofern Brivo seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, dem Kunden die zuvor angesprochenen Kundendaten auf diesbezügliches Ersuchen des Kunden, das innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum von Kündigung oder Ablauf geäußert worden ist, zugänglich zu machen, hat das Unternehmen nach diesem 30-tägigen Zeitraum keine Verpflichtung mehr, Kundendaten aufzubewahren oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen und löscht im Anschluss daran, falls dies nicht nach geltendem Recht untersagt ist, alle Kundendaten, die sich in seinen Systemen oder in anderer Form in seinem Besitz befinden. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass er dafür verantwortlich ist, jegliche sonstigen Kundendaten vor Ablauf bzw. Kündigung des Abonnementzeitraums herunterzuladen und aufzubewahren. 

Die Bestimmungen von Abschnitt 1 und 5 bis 13 dieser Vereinbarung überdauern jede Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

13. Verschiedenes

Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht und insbesondere bei Fragen der Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dem Recht des Bundesstaates Maryland, Vereinigte Staaten von Amerika (unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf), nach dem sie auch ausgelegt wird, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze, die zur Anwendung der Gesetze eines anderen Landes führen können. DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DER UNIFORM COMPUTER TRANSACTIONS ACT (EINHEITLICHES GESETZ ÜBER COMPUTERGESTÜTZTE TRANSAKTIONEN) ODER ANDERE VERSIONEN DAVON, DIE GEGEBENENFALLS VON ANDEREN STAATEN GLEICH IN WELCHER FORM ÜBERNOMMEN WORDEN SIND („UCITA“), KEINE ANWENDUNG FÜR DIESE VEREINBARUNG FINDEN.  SOWEIT DAS UCITA ANWENDBAR IST, VEREINBAREN DIE PARTEIEN, DIE ANWENDBARKEIT DIESES GESETZES NACH DEN DARIN ENTHALTENEN AUSSCHLUSSBESTIMMUNGEN AUSZUSCHLIESSEN. Jegliche Klagen, Rechtsverfahren oder Prozesse, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen oder mit ihr zusammenhängen, dürfen nur bei den einzel- oder bundesstaatlichen Gerichten mit Sitz im Staat Maryland anhängig gemacht werden. Der Kunde unterwirft sich hiermit ausdrücklich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für Zwecke solcher Klagen, Rechtsverfahren oder Prozesse.

Diese Vereinbarung, die Dokumentation, die Datenschutzrichtlinien und jegliche weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen Kunde und Brivo in Bezug auf das Brivo-System bilden die gesamte Übereinkunft zwischen Kunde und Brivo in Bezug auf das Brivo-System und (i) ersetzen alle bisherigen oder zeitgleichen, mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen bezüglich ihres Gegenstands und (ii) haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen von Angeboten, Bestellungen, Bestätigungen oder vergleichbaren Mitteilungen zwischen den Parteien. Der Kunde bestätigt, beim Abschluss dieser Vereinbarung auf keine anderen als die ausdrücklich darin aufgeführten Zusicherungen oder Garantien vertraut zu haben. Für bestimmte andere von Brivo angebotenen Produkte oder Dienste gelten separate Bedingungen, die jeweils von Brivo oder externen Anbietern festgesetzt werden.  Falls der Kunde und Brivo eine separate schriftliche Vereinbarung über den Zugang zum Brivo-System und dessen Nutzung durch den Kunden eingegangen sind, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Brivo datiert und unterzeichnet worden ist und angibt, dass sie die vorliegende Vereinbarung ersetzt, tritt diese separate schriftliche Vereinbarung an die Stelle der vorliegenden Vereinbarung und regelt den Zugung zum Brivo-System und dessen Nutzung durch den Kunden. 

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung für nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden werden, sind die Parteien verpflichtet, die betreffende Bestimmung in gutem Glauben neu auszuhandeln.  Wenn die Parteien sich nicht auf eine für beide Seiten akzeptable und durchsetzbare Ersatzbestimmung verständigen können, (i) wird die betreffende Bestimmung von dieser Vereinbarung abgetrennt, (ii) wird der übrige Teil der Vereinbarung so ausgelegt, als ob diese Bestimmung bereits abgetrennt wäre, und (iii) kann der übrige Teil der Vereinbarung im Einklang mit ihren Bedingungen durchgesetzt werden.

Brivo behält sich das Recht vor, zu gegebener Zeit das Brivo-System zu ändern oder seine Produktion einzustellen oder Features oder Funktionen des
Brivo-Systems zu ändern oder zu entfernen, wobei das Unternehmen verpflichtet ist, wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, den Kunden mindestens 120 Tage im Voraus per schriftlicher Mitteilung über Einstellungen oder Änderungen bzw. Entfernungen von Features oder Funktionen zu informieren, bei denen vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie wesentliche und nachteilige Auswirkungen auf den Zugung zum
Brivo-System oder dessen Nutzung durch den Kunden haben. Diese Vereinbarung kann von Brivo von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden geändert werden. Die jeweils aktuelle Version dieser Vereinbarung ist für den Kunden auf der Brivo-Website (und im Brivo-System) zugänglich. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass die Veröffentlichung von Änderungen dieser Vereinbarung oder von geänderten oder neuformulierten Versionen der Vereinbarung auf der Brivo-Website, im Brivo-System oder in
E-Mail-Nachrichten die schriftliche Mitteilung solcher Änderungen an den Kunden darstellt. Wenn der Kunde das Brivo-System nach dem Wirksamkeitsdatum von Änderungen an dieser Vereinbarung weiterhin nutzt, bringt er damit zum Ausdruck, an die geänderten Bedingungen gebunden zu sein.

Brivo übernimmt keine Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung, soweit das Unternehmen bei der Erüllung einer seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung aufgehalten, gehindert oder behindert wird, wenn dies auf das Auftreten bzw. die Existenz von Umständen oder Ereignissen zurückzuführen ist, die ein Ereignis höherer Gewalt darstellen oder dazu führen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise in freiwilliger Form, kraft Gesetzes oder auf andere Weise wie etwa im Wege einer Fusion, Konsolidierung oder Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an einer Partei abzutreten bzw. zu übertragen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von Brivo einzuholen, außer an (i) eine Konzerngesellschaft, die den Kunden kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht, oder (ii) einen Rechtsnachfolger in Verbindung mit dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden. Jeder Versuch des Kunden, diese Vereinbarung oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten daraus in Verstoß gegen diesen Abschnitt abzutreten, ist unwirksam und stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Vorbehaltlich der vorangehenden Regelungen bindet und begünstigt diese Vereinbarung die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und genehmigten Zessionare.

Wenn der Kunde allen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinem jeweils aktuellen Brivo-Wiederverkäufer nachgekommen ist, kann er die Übertragung seines Kontos für das Brivo-System auf einen anderen
Brivo-Wiederverkäufer verlangen.  Jede Kontoübertragung wird von Brivo nach Maßgabe seiner jeweils aktuellen Richtlinien und Verfahren für Übertragungen von Kundenkontos vorgenommen.  

Auf Rechte von Brivo oder die Geltendmachung von Verstößen des Kunden gegen Bestimmungen dieser Vereinbarungen wird nicht aufgrund von Handlungen, Unterlassungen, Verspätungen oder Wissen auf Seiten von Brivo verzichtet, sondern ausschließlich mithilfe eines schriftlichen Dokuments, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Brivo unterzeichnet worden ist. Ein Verzicht in einem bestimmten Fall stellt keinen Verzicht auf frühere, zeitgleiche oder spätere Fälle dar.

Brivo bietet das Brivo-System einschließlich zugehöriger Software und Technologie für die endgültige Verwendung durch bundesstaatliche Behörden nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen an: Rechte der Behörden an technischen Daten und Software schließen nur diejenigen Rechte ein, die üblicherweise der Öffentlichkeit im Sinne der Definition in dieser Vereinbarung eingeräumt werden. Diese handelsübliche kommerzielle Lizenz wird im Einklang mit FAR 12.211 (technische Daten) und FAR 12.212 (Software) sowie bei Transaktionen mit dem Verteidigungsministerium mit DFAR 252.227-7015 (technische Daten – kommerzielle Artikel) und DFAR 227.7202-3 (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder
Computersoftware-Dokumentation) gewährt. Wenn eine staatliche Behörde Rechte benötigt, die nach diesen Bedingungen nicht gewährt werden, muss sie Verhandlungen mit Brivo aufnehmen, um festzustellen, ob akzeptable Bedingungen für die Gewährung dieser Rechte existieren; außerdem muss ein für beide Seiten akzeptabler Zusatz in jede maßgebliche Vereinbarung einbezogen werden, der die betreffenden Rechte ausdrücklich gewährt.

Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass Brivo keine Versicherungsgesellschaft ist und ihm daher keinerlei Art von Versicherung anbietet. Die vom Kunden an Brivo oder Brivo-Wiederverkäufe gezahlten Beträge sind keine Versicherungsprämien und stehen nicht mit dem Wert der physischen Anlagen oder Vermögenswerte des Kunden, der auf den physischen Anlagen des Kunden befindlichen Vermögenswerte anderer oder mit dem Risiko von Schäden oder Verletzungen auf den physischen Anlagen des Kunden im Verhältnis. Die vom Kunden an Brivo oder
Brivo-Wiederverkäufer gezahlten Beträge basieren vielmehr ausschließlich auf dem Wert des Kunden-Abonnements für das Brivo-System, das vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Haftungsbeschränkungen zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Kunde sich gegen das Risiko von Schäden oder Verletzungen auf bzw. an seinen physischen Anlagen versichern möchte, hat er solche Versicherungen auf separate Weise abzuschließen.    

Der Kunde sichert Brivo zu und garantiert, von keinem Brivo-Mitarbeiter oder -Vertreter in Verbindung mit dieser Vereinbarung rechtswidrige oder unzulässige Bestechungs- oder Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder geldwerte Zuwendungen oder entsprechende Angebote erhalten zu haben. Bescheidene Geschenke und Bewirtungen, die im üblichen Geschäftsablauf angeboten werden, verstoßen nicht gegen die zuvor genannte Beschränkung. Wenn der Kunde von Verstößen gegen die zuvor genannte Beschränkung erfährt, hat er zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um Brivo umgehend schriftlich zu verständigen.

Das Brivo-System und andere von Brivo angebotene Technologien sowie deren Weiterentwicklungen können Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Länder unterliegen. Der Kunde sichert zu, auf keiner Liste gesperrter Personen der US-Regierung geführt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, Nutzern nicht den Zugang zum Brivo-System oder dessen Nutzung in einem von den USA mit einem Embargo belegten Land oder in Verstoß gegen US-amerikanische Exportgesetze oder -vorschriften zu gestatten.

Brivo kann Mitteilungen an den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung im Wege der Versendung einer Nachricht an die zum jeweiligen Zeitpunkt mit dessen Konto verknüpfte E-Mail-Adresse übermitteln. Per E-Mail übermittelte Mitteilungen werden wirksam, wenn Brivo die E-Mail abschickt. Der Kunde ist verpflichtet, die E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit seinem Konto aktualisiert zu halten. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde jede an die zum jeweiligen Zeitpunkt mit seinem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse versandte E-Mail erhalten hat, sobald Brivo sie abgeschickt hat, gleich ob der Kunde sie tatsächlich erhält oder nicht.

Mitteilungen, die Brivo im Rahmen dieser Vereinbarung vom Kunden zu übermitteln sind, müssen wie folgt versandt werden: (i) per E-Mail-Übermittlung an legal@brivo.com oder (ii) im Wege persönlicher Übergabe, per Übernachtkurierdienst oder per Einschreiben an die Adresse Brivo Systems LLC, 7700 Old Georgetown Road, Suite 300, Bethesda, Maryland 20814, USA, z. Hd. Rechtsabteilung. Brivo kann die Faxnummer oder Adresse für Mitteilungen aktualisieren, indem eine Mitteilung auf der Brivo-Website veröffentlicht oder eine Nachricht an die zum jeweiligen Zeitpunkt mit dem Konto des Kunden verknüpfte E-Mail-Adresse versandt wird. Vom Kunden an Brivo versandte Mitteilungen werden nach Eingang bei Brivo wirksam.

Die Titelzeilen sowie Überschriften von Artikeln und Abschnitten in dieser Vereinbarung dienen nur Bezugnahmezwecken und haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung der Vereinbarung. Das Wort „einschließlich“ meint, wie es hierin benutzt wird, „einschließlich unter anderem“. Die Wörter „hierin“, „hiervon“, „hierunter“ und vergleichbare Wörter beziehen sich auf die Vereinbarung als Ganzes und nicht auf eine besondere Bestimmung.  Jede Partei bestätigt, dass sie die Gelegenheit hatte, diese Vereinbarung mit ihrem Rechtsbeistand durchzugehen.  Etwaige Auslegungsregeln, die Mehrdeutigkeiten zu Ungunsten der die Vereinbarung abfassenden Partei klären, finden bei der Interpretation der Vereinbarung keine Anwendung.